☎ 07144 806814 · info@ogv-marbach.de

Hausordnung Vereinsheim

Gemeinschaftshaus des Obst- und Gartenbauvereins Marbach e. V. · gegründet 1891

Download der Hausordnung für das Vereinsheim

Obst- und Gartenbauverein Marbach am Neckar e. V.gegründet 1891

Gemeinschaftshaus des Obst- und Gartenbauvereins Marbach e. V.

  1. Behandeln Sie bitte alles was wir Ihnen zur Verfügung stellen sorgfältig.

  2. Tische und Stühle nicht schieben sondern tragen.

  3. Türen und Fenster leise schließen.

  4. Hausrat und Küchengeschirr abspülen und vollständig einsortieren.

  5. Musik und sonstige Geräusche ab 22.00 Uhr auf Zimmerlautstärke stellen.

  6. Am Ende Ihrer Veranstaltung verlassen Sie bitte das Haus und die Anlage ohne Lärm.

  7. Der Stellplatz vor dem Haus ist für das Be- und Entladen bestimmt. Zum Parken bitte den Parkplatz nutzen.

  8. Schonen Sie bitte die Rasenflächen, benutzen Sie die Wege.

  9. Kosten für fehlenden Hausrat, Geschirr und sonstiges Inventar sind vom Mieter zu ersetzen.

  10. Für alle bei der Hausnutzung entstandenen Schäden, im und am Haus und in der Gartenanlage haftet der Mieter.

Die Mitglieder haben mit großem Einsatz und viel Idealismus dieses Haus erbaut. Zu seiner Erhaltung und Pflege bitten wir dringen um Beachtung dieser Hausordnung. Nehmen Sie bei der Nutzung des Hauses auch Rücksicht auf die Nachbarn.

Der Vorstand des OGV Marbach